Roland Brunhofer begehrt folgende Veröffentlichung:
Der Antragsteller Roland BRUNHOFER hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Excalibur Media s.r.o. zur Zahlung einer Entschädigung nach §6 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung beantragt, weil auf der Website www.allesroger.at seit 27.10.2017 in einem Artikel mit der Überschrift "Weiße Elefanten im ORF" die sinngemäße Behauptung verbreitet wurde, der Antragsteller sei hauptverantwortlich für die Einstellung der Sendung "heute leben" gewesen und habe sich an der neuen Sendung "Unterwegs in Österreich" durch Teilhaberschaft an der ausführenden Produktionsfirma bereichert oder sich zumindest persönliche Vorteile verschafft. Der Antragsteller erblickt in der angeführten Behauptung die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 8.1.2018