Was kostet eine dumme Kuh?

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Dieser Moment, in dem man sein Herz auf der Zunge trägt und unüberlegt ausspricht, was man gerade denkt. Dieser Moment kann teuer werden, wenn man Böses denkt und sagt. Beleidigungen gehen ins Geld, wenn es nach dem Gesetzbuch und humorbefreiten Richtern geht.

200 bis 600 Euro kann es kosten, ein Amtsorgan als dumme Kuh zu bezeichnen. Verständlich, schätzen es doch die, die man im Volksmund gerne als Bullen bezeichnet, überhaupt nicht mit der weiblichen Gattungsbezeichnung tituliert zu werden. Grundsätzlich gilt aber, dass sich der Beleidigte auch beleidigt fühlt und aus eigenem Antrieb Anzeige erstattet. Dann allerdings kann es teuer werden. Bis zu 180 Tagessätze kann es kosten, seiner Erregung verbal Ausdruck zu verleihen. Und so gab es bereits Urteile die ins Geld gingen. Ein kleiner Auszug: "Leck mich = 300 Euro", "Alte Sau = 1.500 Euro", "Wegelagerer = 500 Euro". Abstand sollte man hingegen von Beleidigungen gegenüber dem Bundespräsidenten, dem Nationalrat, dem Bundesheer, Ministern oder wichtigen Institutionen unseres Staates nehmen. Jene müssen sich nämlich nicht persönlich beleidigt fühlen. Das übernimmt ein Staatsanwalt für sie, und theoretisch ist dann auch eine Freiheitsstrafe ab drei Monaten möglich.

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Im Augenblick hat vor allem der Tatbestand der Verhetzung Konjunktur. Ausgelöst durch die sozialen Netzwerke entstand ein richtiger Anzeigen-Hype. Allein im vergangenen Jahr gingen rund 4.000 Hinweise bei der Meldestelle für Wiederbetätigung ein, die sich zum größten Teil auf sogenannte Hass-Postings bezogen. Rund 600 davon erschienen den zuständigen Behörden dann auch strafrechtlich relevant. In den meisten Fällen konnte man sich außergerichtlich einigen. Ein Trend ist aber abzusehen, und bei theoretischen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft sollte sich jeder genau überlegen, was er von sich gibt oder schreibt. Wie schwierig diese Thematik aber ist und wie schmal der Grat, auf dem man wandelt, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck im Fall eines 19-Jährigen, der in einem Posting Türken in Zusammenhang mit Gaskammern brachte. Ihn rettete ein Smiley am Ende des Posts. Laut Gericht relativierte dieses Symbol die eigentliche Aussage. Dem jungen Mann könne somit keine Absicht nachgewiesen werden, Türken in ihrer Menschenwürde zu verletzten, und er wurde freigesprochen. Ein lächelndes, gelbes Gesicht machte also den Unterschied. Aber die Zeiten sind momentan nicht immer zum Lachen. 

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