Meinungsfreiheit in Gefahr - Rechtsstaat, quo vadis?

Foto: © 123RF / paffy
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Rede- und Denkverbote nehmen immer mehr zu. Durch die politische Korrektheit als moderne Ersatzreligion geht es bei Meinungen nicht mehr um "wahr" oder "unwahr", sondern um "gut" oder "böse". Der Verhetzungsparagraph ist der Tod der Meinungsfreiheit, wie etwa "EU-Bauer" Manfred Tisal feststellen musste. Und Unschuldige wie Peter Westenthaler müssen ins Gefängnis, weil es eine Politjustiz so will. Was ist los mit Österreich und wird die neue Regierung gegensteuern? 


Text: Klaus Faißner 

Jahr für Jahr amüsierten sich Millionen Fernsehzuschauer und Prominente über seine Witze beim Villacher Fasching. Doch "EU-Bauer" Manfred Tisal ist das Lachen inzwischen weitgehend vergangen. Zuletzt musste er sich Ende Februar von der Kripo beziehungsweise vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) einvernehmen lassen. Warum? Weil folgende Stellen seines Facebook-Eintrags von August 2017 der Verhetzung verdächtig sein sollen: "Tagtäglich sehe ich von meinem Balkon, wie Asylanten mit Adidas-Schuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphone und nagelneuen Bikes diskutierend vorbeigehen. Mich frisst ein bisschen der Neid. Nicht weil ich das nicht habe, sondern weil sie es gratis bekommen. Neben einer Mindestsicherung, die sie nicht verdient haben. Vielleicht könnte ich mir das alles auch leisten, wenn ich keine Miete bezahlen müsste. Wenn ich mein Smartphone nicht vertragsgebunden kaufen müsste, wenn ich Körperpflegemittel, TV-Gebühr, Lebensmittel und das berufsbedingt notwendige Auto und diverse Ausgaben für Frau und Kind nicht bezahlen müsste. Und alle Steuern und Abgaben natürlich." Die zweite Stelle, die ihm angekreidet wurde: "Von Menschen, die als politisch legitimierte Sozialschmarotzer über uns herfallen."

Ein Sturm der Entrüstung brach über Tisal herein, woraufhin er fast alles verlor: lukrative Aufträge, Ansehen, seinen Job beim ORF, seinen Ruf und sein in ruhigen Bahnen verlaufendes Privatleben. Das Posting wurde - offenbar anonym - der Antidiskriminierungsstelle Steiermark weitergeleitet. Und diese zeigte ihn an. Der Verhetzungsparagraf 283 im Strafgesetzbuch besagt, dass ein Staftatbestand dann vorliegt, wenn zumindest in einer Person Hassgefühle erweckt werden können und/oder mit einem öffentlichen Beitrag zu Hass gegen eine bestimmte Gruppe aufgestachelt werden kann. Ein Gummiparagraf ersten Ranges. Nun liegt es an der Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage erhoben wird (siehe auch Kasten).

"Ich sage weiter meine Meinung"

Tisal versteht die Welt nicht mehr, da es sich, wie im Text erkennbar, nicht um eine Diffamierung von Flüchtlingen handle, sondern um einen Hinweis auf die Unfähigkeit der Politik, dem Problem Herr zu werden. Der "EU-Bauer" erzählt auch, mit welcher Begründung der ORF die Zusammenarbeit mit ihm gekündigt hat: "Ein Mitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen Mediums hat nicht das Recht, in der Öffentlichkeit frei seine Meinung zu sagen!" Einschüchtern will er sich jedenfalls auf keinen Fall lassen: "Ich habe immer meine Meinung gesagt und setze das auch in Zukunft fort."

Die Freiheit der Meinungsäußerung sei "ein Wesenselement einer freien Gesellschaft", betonte im Vorjahr der damalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs Gerhard Holzinger. "Aus dieser Freiheit ist abzuleiten, dass auch Meinungen, die für den Staat oder für Teile der Bevölkerung verletzend, schockierend oder beunruhigend sind, oder Positionen, die falsch sind, von diesem Schutz umfasst sind. Dieses hohe Gut sollte man nicht infrage stellen", so Holzinger in einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse.

Moralisierung statt Wahrheit

Martin Rhonheimer, Ethikprofessor an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom, sieht als zentrales Problem für die Meinungsfreiheit die politische Korrektheit: "Die Political Correctness sagt nicht: ?Diese oder jene Ansicht ist falsch oder richtig?, sondern ,Diese oder jene Ansicht ist böse, unmoralisch, undemokratisch, unsolidarisch? und so weiter. Das verhindert die Diskussion über ?richtig? und ?falsch?, ?wahr? und ?unwahr? und vergiftet den Diskurs. Die Strategie der Political Correctness wird damit zur Strategie der Ausgrenzung durch Moralisierung und Emotionalisierung." Höchst problematisch sei, dass der Staat - über Universitäten oder Medien à la ORF - bei der Durchsetzung solcher politisch korrekter Regeln eine entscheidende Rolle spiele. "Dabei geht es nicht nur um Redeverbote, sondern mehr noch um Denkverbote."

Zusätzlich droht für nicht geduldete Meinungen sogar Gefängnis - für "Verhetzung" beläuft sich die Höchststrafe auf zwei Jahre.

Da keiner ausgegrenzt werden will und als unmoralisch oder unanständig dastehen möchte, sei eine freie Diskussion in vielen Bereichen nicht mehr möglich, erklärt der an der Uni Marburg in Hessen lehrende Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken in seinem Buch Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat. Wer Sprachregeln bricht, dem drohe ein Shitstorm. "Nicht den Gegner argumentativ zu widerlegen, sondern ihn mundtot zu machen, ist das Ziel ", so Müller-Franken. 

Islamkritik verboten?

Ebenfalls ein Lied von Gesinnungsterror kann Georg Zakrajsek singen. Der Notar war langjähriger Generalsekretär der Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ). Er setzte sich vehement und mit spitzer Feder für das Recht auf die Selbstverteidigung mit legalen Schusswaffen ein - unter anderem auf seiner erfolgreichen, satirischen Internetseite www.querschuesse.at.

2015 schrieb er - nach mehreren Terroranschlägen in Europa - unter anderem in seinem Blog: "Die Muslime haben uns allen den Krieg erklärt und sie führen ihn bereits. Unsere verräterischen Politiker stehen entschlossen auf deren Seite. Sie fördern und erleichtern den Terror. Aber wir werden den Kampf führen." Es erfolgte eine Anzeige - nicht von einem Moslem, sondern von den Grünen, erzählt Zakrajsek im Gespräch mit alles roger?. "Der Staatsanwalt stellte das ein, dann kam Herr Gridling mit seinem Verfassungsschutz und verfolgte das."

Anfang 2017 wurde er wegen Verhetzung zu fünf Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt. "Sie gehen in unzulässigen Worten gegen eine Religionsgemeinschaft vor", war die Begründung der Richterin Nicole Baczak. Und weiter: "Die freie Meinungsäußerung hat ihre Grenzen und hört irgendwo auf." Der erfolgreiche politische Blogger Andreas Unterberger konnte dies nicht fassen: "Wenn dieses Urteil hält, ... wird in Österreich wohl endgültig nur noch hinter vorgehaltener Hand die eigene Meinung gesagt werden." Das Urteil hielt. Danach schloss ihn die IWÖ aus.

Zu seiner Verurteilung erklärt Zakrajsek: "Wenn ich dasselbe über die Jungfrau Maria gesagt hätte, wäre nichts passiert." Er habe einmal den Karikaturisten Manfred Deix (1949-2016) gefragt, warum er keine Mohammed-Karikaturen anfertige. Dieser habe geantwortet: "Ich lebe gerne lang." Zakrajsek: "Ich habe als Kind die Nazis erlebt und die eigene Meinung durfte man damals nicht vertreten."

"Verhetzungsparagraf wie NS-Gesetz"

Der Verhetzungsparagraf sei mit der Demokratie unvereinbar, so der Notar: "Verhetzung verletzt die Meinungsfreiheit. Eine persönliche Beleidigung ist strafbar, doch darum handelt es sich nicht. Mich stört gewaltig, dass die Meinungsfreiheit so eingeschränkt ist, dass ich mich auf keine Rechtssicherheit verlassen kann." Doch er werde weitermachen, auch im Sinne der Demokratie. Zakrajsek erinnert daran, dass in der Nazi-Zeit Blockwarte als Gesinnungswächter die Menschen verängstigten. "Es sind wieder die Blockwarte unterwegs, nur etwas abgemildert", verweist er unter anderem auf die Grünen. "Der Verhetzungsparagraf ist wie das NS-Heimtückegesetz konstruiert. Alles ist so schwammig formuliert, dass man nicht aufmucken kann." Beim NS-Heimtückegesetz hieß es: "Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht ...", werde mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Heute wird bestraft, wer öffentlich Aussagen gegen eine Religion, Rasse oder Weltanschauung macht, die geeignet erscheinen, Hass zu erzeugen.

Auch der ehemalige Vizepräsident am Landesgericht Eisenstadt, Alfred Ellinger, sieht die Meinungsfreiheit akut bedroht. In einem Artikel für das Magazin Die Kriminalisten betont er, dass es dabei um mehr geht, als um das Recht auf eine eigene Meinung: "Es bedeutet auch, nach den eigenen Ansichten leben und handeln zu dürfen. Auf dem Grundrecht der Meinungsfreiheit sind weitere Grundrechte aufgebaut: die Pressefreiheit, die Religionsfreiheit und die Freiheit der Kunst." Seine Warnung ist eindringlich: "Der Tatbestand der Verhetzung ist bei restriktiver, noch mehr bei falscher Interpretation in ganz Europa der Totengräber der freien Meinungsäußerung. ... Gibt es keine Meinungsfreiheit mehr, so ist der Weg in die Knechtschaft vorgezeichnet." Sein Appell: "Wir alle sollten ... uns jeder Tendenz der Einschränkung der Meinungsfreiheit und dem von den politisch Korrekten geschaffenen Mainstream widersetzen." Ob dies die neue Regierung auch tun wird, indem sie etwa den Verhetzungsparagrafen abschafft, bleibt abzuwarten.

"Spiegel" und "Zeit" antisemitisch?

Derzeit gibt es jedenfalls unzählige Menschen und Einrichtungen, die von der Einschränkung der Meinungsfreiheit und von der Beihilfe zur Denunziation leben. Ein Beispiel ist eben die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt 547.000 Euro an Landesförderungen erhielt. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace gründete die Internetbewegung Netpeace, für die sie fleißig Spenden sammelt. Sie fordert unter anderem schärfere Strafen für sogenannte "Hassposter".

Die Denkverbote gehen inzwischen so weit, dass Juden gar nicht mehr kritisiert werden dürfen, auch wenn die Kritik nichts mit ihrem Glauben zu tun hat: So ortete Der Standard "antisemitische Töne gegen Soros", weil die Plattform Unzensuriert.at und die FPÖ den Milliardär als "Spekulant" bezeichneten. Begründung: Das Wort "Spekulant" sei ein "Code", um nicht "Jude" sagen zu müssen. Doch auch Mainstream-medien wie Spiegel online

(9. 6. 2017) oder Zeit online (24.10.2015) bezeichneten Soros als Spekulanten. Der Standard ist übrigens Mitglied des von George Soros initiierten Project Syndicate, bei dem einflussreiche Medien aus aller Welt teilnehmen.

Ende des Artikelauszugs.
 
Lesen Sie in der Fortsetzung in der aktuellen Aprilausgabe (österreichweit in Trafiken erhältlich):

- Welches Ausmaß Österreich-Beschimpfungen inzwischen angenommen haben, die kaum geahndet werden.
- Patrioten lassen sich auch durch Drohungen und Gewalt nicht einschüchtern.
- Nähere Details zum Fall Tisal.
- Was die UNO über Meinungsfreiheit denkt.

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